Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch für die

Seelsorgeeinheit Langenenslingen mit den katholischen Kirchengemeinden

Kath. Kirchengemeinde St. Cyriakus , Andelfingen

Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus , Billafingen

Kath. Kirchengemeinde St. Jakobus, Dürrenwaldstetten mit St. Anastasius , Ittenhausen

Kath. Kirchengemeinde St. Katharina, Egelfingen

Kath. Kirchengemeinde St.Pankratius, Emerfeld

Kath. Kirchengemeinde St. Blasius, Friedingen

Kath. Kirchengemeinde St. Konrad, Langenenslingen

Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Nepomuk, Wilflingen

Stand November 2022

1)
Das sind wir und das wollen wir:
Leitbild und Selbstverständnis unserer Kirchengemeinde in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

In unseren Kirchengemeinden sollen Menschen einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden. Wir möchten, dass sie sich sicher und wohl fühlen und ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entfalten können. Alle haben das Recht auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Gesundheit. Sie haben das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.

Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung schaffen und besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen.

Die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

An der Erarbeitung waren unter der Leitung von Pfarrer Klaus Sanke die folgenden Personen und Gremien beteiligt:

  • Diakon Kauss,
  • Pastoralreferentin Julia Glaser,
  • Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses der SE Cornelia Metzger,
  •  Pfarramtssekretärin, Margit Engel

Der Gemeinsame Ausschuss der SE haben am 04.11.2022 diesem Schutzkonzept zugestimmt.

2)
Darum geht es in diesem Konzept:
Begriffe

Der Begriff „sexuelle/sexualisierte Gewalt“ bzw. „sexueller Missbrauch“ umfasst alle Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Diese Handlungen können die Persönlichkeitsentwicklung und seelische Gesundheit der Opfer massiv beeinträchtigen.

Es können Straftaten im Sinne des staatlichen und kirchlichen Strafrechts sein. So ist z. B. jede sexuelle Handlung mit Kindern unter 14 Jahren vor staatlichem Recht strafbar.

Darüber hinaus geht es auch um Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen eine Grenzverletzung oder einen sonstigen sexuellen Übergriff darstellen. Umfasst sind auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung von sexuellem Missbrauch.

Besonders schutzbedürftig sind Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die dauerhaft oder auch nur zeitweise Hilfe oder Schutz benötigen. Ihnen gegenüber tragen unsere beschäftigten und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine besondere Verantwortung

Weiterhin sind Personen zu schützen, die einem besonderen Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis unterworfen sind. Dies kann z. B. im seelsorglichen Kontext gegeben sein oder entstehen.

Prävention meint in diesem Konzept alle Maßnahmen, die vorbeugend (primär), begleitend (sekundär) und nachsorgend (tertiär) gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ergriffen werden.

Verantwortlich für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sind neben der Leitung alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.

3)
Bestandsaufnahme und Risikoanalyse

a)    Zu unserer Seelsorgeeinheit Langenenslingen gehören zur Zeit 8 Kirchengemeinden (Stand: 04.11.2022)

In unserer Gemeinde gibt es in folgenden Gruppen und bei folgenden Ereignissen Kontakte von Mitarbeitenden mit Kindern und Jugendlichen

  • Erstkommunionkatechese
  • Firmkatechese
  • Ministrant/innen
  • Jugendverbände; KJG und Landjugend
  • Sternsingeraktion
  • Krabbelgruppe

In unserer Gemeinde gibt es in folgenden Gruppen und bei folgenden Ereignissen Kontakte von Mitarbeitenden mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen:

  • Nachbarschaftshilfe
  • Besuchsdienste
  • Seniorenclub
  • Seelsorgegespräche
  •  

Unsere Kirchengemeinde ist Trägerin folgender Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene:

  • Kinder- und Jugendhilfe: Kindergarten
  • Alten- und Krankenhilfe: Sozialstation, Nachbarschaftshilfe,

Diese Einrichtungen haben ein eigenes Konzept erstellt/erstellen ein eigenes institutionelles Schutzkonzept, das eigenständiger Bestandteil des Konzepts unserer Kirchengemeinde ist.

Die Einrichtungen legen ihre Schutzkonzepte dem leitenden Pfarrer und dem KGR bis zum Nov 2022 vor

Die Analyse der Schutz- und Risikofaktoren erfolgt(e) partizipativ, die folgenden Personengruppen wurden einbezogen:

  • Mitarbeitende
  • Gruppenleiter/innen
  • Ministrant/innen
  • Kindergottesdienstbegleiter/innen

Die folgenden Fragestellungen haben wir bei der Risikoanalyse in den Blick genommen:

  • Fragen zu Gelegenheiten
  • Fragen zur räumlichen Situation
  • Fragen zu strukturellen Gegebenheiten

Für identifizierte Risikobereiche haben wir folgende Maßnahmen entwickelt, um den Schutz vor sexualisierter Gewalt in unserer Kirchengemeinde zu erhöhen

  • Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeitenden
  • Verbesserung der personellen Situation
  • Zeitliche oder räumliche Entzerrung
  • Klärung und Veröffentlichung von Anlaufstellen

4)
So stellen wir die Eignung der Mitarbeitenden in unserer Kirchengemeinde sicher:
Personalauswahl und Personalentwicklung

Die Menschen, denen Kinder und Jugendliche sowie andere Schutzbedürftige in einem kirchlichen Kontext anvertraut werden, tragen eine wichtige Verantwortung, auch für das Vertrauen in die kirchliche Arbeit. Die hier beschriebenen Standards gelten für bereits aktive und für neue Mitarbeitende.

Im Bewerbungs-/Erstgespräch wird thematisiert, dass uns der Schutz vor sexualisierter Gewalt wichtig ist und wir die Mitarbeit dabei erwarten.

a)    Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag

Die personalverantwortliche Person überprüft vor der Aufnahme einer Tätigkeit, während der Einarbeitungszeit sowie in regelmäßigen Gesprächen mit den Beschäftigten die fachliche und persönliche Eignung einer/eines Mitarbeitenden. Gespräche dienen dazu, sich einen Eindruck über die Haltung der Person im Hinblick auf den Schutz der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu verschaffen und diese entsprechend diesem Schutzkonzept zu fördern.

Die Stelle, die jeweils die Personalakte führt, sorgt dafür, dass Mitarbeitende im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen folgende Dokumente vorlegen:

  • Unterschriebener Verhaltenskodex (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
  • Unterschriebene Selbstauskunftserklärung (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
  • Erweitertes Führungszeugnis (Wiedervorlage alle 5 Jahre)

Zuständig für die Beschäftigten der Kirchengemeinde ist das

                                       Kath. Verwaltungszentrum Dekanat Biberach,

                                       St. Gerhard-Str.6

                                       88499 Riedlingen

Zuständig für die pastoralen Mitarbeitenden ist das Bischöfliche Ordinariat in Rottenburg.

b)    Ehrenamtlich Mitarbeitende

Viele ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kirchengemeinde beinhalten einen Schutzauftrag für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Deshalb ist auch hier auf die persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeitenden zu achten.

Für die Personen, die diese Tätigkeiten mit einem Schutzauftrag in unserer Kirchengemeinde ausüben, sind je nach Intensität des Kontakts und Dauer der Tätigkeit verschiedene Verpflichtungen damit verbunden:

  • Teilnahme an einer Präventionsfortbildung (A2) oder Info-Veranstaltung (A1) (Vorlage einer aktuellen Teilnahmebescheinigung alle 5 Jahre)
  • Unterzeichnung des Verhaltenskodex (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
  • Unterzeichnung einer Selbstauskunftserklärung (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Wiedervorlage alle 5 Jahre)

Diese Anforderungen ergeben sich aus bischöflichen Gesetzen sowie aus unserer Vereinbarung mit dem Landkreis Biberach nach § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen.

Vorgehen:

In anhängender Liste haben wir die ehrenamtlichen Tätigkeiten und die damit verbundenen Pflichten erfasst.

Im Pfarrbüro wird eine Liste aller Personen geführt, die diese Tätigkeiten in der Kirchengemeinde ehrenamtlich ausführen.

Hauptamtlich Mitarbeitende sowie gruppenverantwortliche Ehrenamtliche sind verpflichtet, dem Pfarrbüro regelmäßig die Kontaktdaten neuer Ehrenamtlicher in ihrem Bereich sowie die Beendigung der Tätigkeit mitzuteilen.

Diese Liste der Personen wird vom Pfarrbüro St. Konrad, Langenenslingen mindestens einmal jährlich aktualisiert, und zwar immer Ende November.

Zuständigkeit:

Zuständig für die Anforderung und Entgegennahme der Dokumente von Ehrenamtlichen und für die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse ist

Frau Cornelia Metzger Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses der SE

Frau Margit Engel Pfarramtssekretärin

Sie wurden beauftragt und mittels anhängender Erklärung zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet.

Verfahren:

Neue Ehrenamtliche werden vor oder am Beginn ihrer Tätigkeit, mindestens einmal pro Jahr, dazu aufgefordert, die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Die Teilnahmebescheinigung an einer Fortbildungsveranstaltung kann im Laufe eines Jahres nachgereicht werden.

Zum besseren Verständnis dieser Verpflichtungen für Ehrenamtliche senden wir ihnen mit der Aufforderung und den notwendigen Unterlagen ein Schreiben zu, das unsere Präventionsmaßnahmen erklärt und Kontaktadressen benennt.

Frau Margit Engel stellt den Ehrenamtlichen im Namen der Kirchengemeinde eine Bescheinigung aus, in der bestätigt wird, dass sie/er für die ehrenamtliche Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis benötigt und die Meldebehörde um Kostenbefreiung gebeten wird. Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist damit für ehrenamtlich Tätige kostenfrei.

  • Mit dieser Bescheinigung beantragt die/der Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis bei der zuständigen Meldebehörde.
  • Die/der Ehrenamtliche legt das erhaltene Führungszeugnis der verantwortlichen Person (s.o.) persönlich vor oder sendet ihr dieses in einem verschlossenen Umschlag.
  • Die verantwortliche Person dokumentiert, nach den Bestimmungen des Datenschutzes, den Namen der/des Ehrenamtlichen, das Datum der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis und die Tatsache, dass keine relevante Eintragung vorhanden ist.
  • Wichtig: Bei einschlägigen Einträgen in einem erweiterten Führungszeugnis oder fortgesetzter Weigerung, die Dokumente vorzulegen, informiert die o. g. verantwortliche Person unverzüglich den leitenden Pfarrer, damit das weitere Vorgehenberaten werden kann.
  • Die Vorlage bzw. Abgabe der Dokumente wird in einer Liste dokumentiert.
  • Bei Vorlage darf das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein.
  • Nach Einsichtnahme erhält die/der Ehrenamtliche das erweiterte Führungszeugnis zurück.
  • Nach fünf Jahren fordert die beauftragte Person die/den Ehrenamtliche/n dazu auf, ein neues, aktuelles Führungszeugnis vorzulegen.
  • Die Liste der von Ehrenamtlichen eingesehenen und erhaltenen Unterlagen wird von der verantwortlichen Person geführt und entsprechend der Datenschutzvorgaben im Pfarrbüro im verschlossenen Schrank/im Tresor aufbewahrt.
  • Verhaltenskodex, Selbstauskunftserklärung und Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung werden je Person in einem Ordner abgelegt und entsprechend der Datenschutzvorgaben zusammen mit der Dokumentationsliste aufbewahrt.

5)
So sorgen wir für die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeitenden über den Schutz vor sexuellem Missbrauch

Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene betreuen, nehmen an Fortbildungen teil, die wir entsprechend dem „Bischöflichen Gesetz über Fortbildungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ (Fortbildungsgesetz) sicherstellen.

Bei beschäftigten Mitarbeitenden ist der jeweilige Dienstvorgesetzte dafür verantwortlich, den Mitarbeitenden auf ihre/seine Teilnahmepflicht hinzuweisen.

Die Kontrolle der Teilnahme erfolgt durch den jeweiligen Dienstgeber bzw. durch die von ihm beauftragte Dienststelle.

Bei Ehrenamtlichen, die ihre Tätigkeit im Rahmen der Kirchengemeinde erfüllen, ist die/der jeweils zuständige pastorale Mitarbeitende, in Zusammenarbeit mit dem Pfarrbüro, dafür verantwortlich.

Die entsprechenden Verpflichtungen, die in unserer Kirchengemeinde bestehen, sind in der o.g. Liste festgehalten.

Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden haben das Recht, an Fortbildungen zur Prävention teilzunehmen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.

Die Mitarbeitenden legen die Teilnahmebescheinigung für eine Präventions-Fortbildung (Basis bzw. Vertiefung) der jeweils zuständigen Stelle vor:

  • Beschäftigte Mitarbeitende: bei der Stelle, die die Personalakte führt
  • Ehrenamtlich Mitarbeitende: bei der verantwortlichen Person

So organisieren wir die notwendigen Basis-Fortbildungen:

Für Beschäftigte der Kirchengemeinde durch die Teilnahme an Fortbildungen die durch das Dekanat organisiert werden.

  • für jugendliche Ehrenamtliche: Durch das Angebot des Jugendreferats

Wir kooperieren dazu mit

  • der Dekanatsgeschäftsstelle und dem Institut für Fort- und Weiterbildung,
  • mit dem Dekanats-Jugendreferat bzw. BDKJ (für die Jugendarbeit),
  • der Katholischen Erwachsenenbildung

6)
Diese Grundregeln gelten für unseren Umgang miteinander:
Verhaltenskodex

a)    Verhaltenskodex

Uns ist wichtig, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfsbedürftige Erwachsene auf Personen treffen, die ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnen, ihre Rechte achten, eine Sensibilität für Nähe und Distanz besitzen und sich gegen Gewalt in jeglicher Form aussprechen.

Wir anerkennen den verbindlichen Verhaltenskodex der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, diesen Kodex zu unterzeichnet.

Die bei uns engagierten Jugendlichen können stattdessen die „Ehrenerklärung“ des BDKJ der Diözese Rottenburg-Stuttgart unterzeichnen.

7)
Fragen und Kritik erwünscht:
Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten

Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, Eltern/Sorgeberechtigte sowie die haupt- und ehrenamtlich Tätigen sollen wissen, dass es ausdrücklich erwünscht ist, sich mitzuteilen und Rückmeldungen zu geben. Dies gilt insbesondere, wenn Grenzen überschritten und vereinbarte Regeln nicht eingehalten wurden. Die Leitung der Kirchengemeinde trägt die Verantwortung für einen konstruktiven Umgang mit diesen Informationen.

Wir informieren alle Mitarbeitenden über die internen und externen Ansprechstellen und Beschwerdewege. Auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte werden über die Ansprechstellen und Beschwerdewege informiert.

Wir achten besonders darauf, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene von diesen Wegen erfahren.

Es ist möglich, Rückmeldungen oder Beschwerden sowohl persönlich als auch anonym mitzuteilen. Eingegangene Rückmeldungen werden von den Verantwortlichen zeitnah bearbeitet, damit Betroffene wissen, dass sie mit Ihren Anliegen ernst genommen werden.

Sie können im Kummerkasten der Kirche abgegeben werden.

Besonders bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex und Beschwerden über Grenzverletzungen sollen folgende Ansprechpersonen informiert werden:

Die Leitung der Kirchengemeinde

oder

Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter aus dem Pastoralteam

Die Kontaktadressen werden auf der Homepage sowie im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Folgende Kontaktadressen gelten bei Beschlussfassung des institutionellen Schutzkonzepts:

Pfarrbüro St. Konrad, Langenenslingen

8)
Das tun wir, wenn eine Vermutung oder ein Verdacht geäußert wird:
Interventionsplan

Wenn jemand die Vermutung äußert, dass in unserer Kirchengemeinde sexuelle Übergriffe in Vergangenheit oder Gegenwart geschehen sind, ist die Kirchengemeinde zu einem verantwortungsvollen Umgang damit herausgefordert.

Sollte ein Kind, eine/ein Jugendliche/r oder schutz- oder hilfebedürftige/r Erwachsene/r akut bedroht sein, ist zuallererst deren/dessen Schutz zu gewährleisten, ggfs. mit Hilfe des Jugendamtes oder der Polizei!

Wenn kein akuter Handlungsbedarf ersichtlich ist, ist zunächst eine sorgfältige Wahrnehmung und Bewertung der Situation erforderlich. Hierzu ist eine fachkompetente Stelle in Anspruch zu nehmen und mit ihr die Situation und das Gefährdungsrisiko für Schutzbedürftige zu bewerten. Die Beratung bezieht sich auch auf das weitere Vorgehen. Dabei kann häufig nur jeweils der nächste Schritt geplant werden.

Kontaktadressen sind in der Anlage aufgeführt und werden veröffentlicht.

Personen mit Kontakt zu Betroffenen oder Kontakt zu Verdächtigten wird empfohlen, Beratung oder Supervision in Anspruch zu nehmen.

a)    Vorwürfe gegen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinde[1]

Wenn es Vorwürfe bzw. eine Vermutung gibt, dass haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinden sexuelle Übergriffe an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen begangen haben, muss unverzüglich der leitende Pfarrer informiert werden.

Der leitende Pfarrer ist verantwortlich für den Umgang mit der Vermutung/dem Verdacht vor Ort und informiert – ggfs. über das Verwaltungszentrum – unverzüglich die Kommission sexueller Missbrauch der Diözese sowie die/den gewählte/n Vorsitzende/n des KGR

  • Hinweis: Die Kommission Sexueller Missbrauch (Ansprechpersonen der Diözese Rottenburg-Stuttgart) kann von jeder Person jederzeit auch ohne Einhaltung des Dienstwegs informiert werden.
  • Die Kommission Sexueller Missbrauch informiert den Bischof und berät die Kirchengemeinde zum Umgang mit dem Vorwurf.

Notwendige Schritte werden in Abstimmung mit der Kommission Sexueller Missbrauch und dem Bischöflichen Ordinariat veranlasst.

  • Sollte der Pfarrer selbst unter Verdacht stehen, ist der Dekan des Dekanats Biberach
  • Dekan Stefan Ruf, Kolpingstr.43 88400 Biberach
  • für die Kommunikation mit der Diözese und die Interventionsmaßnahmen verantwortlich.
  • Eigens geschulte Beraterinnen und Berater, die von der Diözese vermittelt werden, können in einer solchen Krisensituation die Kirchengemeinde bzw. den Bereich, in dem der Vorfall geschehen ist, während der Auseinandersetzung mit dem Geschehenen unterstützen.
  • Bei einem aktuellen Vorwurf hat der Schutz bekannter und möglicher weiterer Opfer Priorität. Es wird darauf geachtet, dass Opfer und ggfs. ihre Angehörigen begleitet werden und professionelle Unterstützung bekommen.
  • Gegenüber der verdächtigten/übergriffigen Person werden – sofern es sich um eine/n Mitarbeitende/n handelt – angemessene disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen und ggfs. therapeutische oder seelsorgerische Hilfe angeboten.

Ehrenamtlichen kann, ggfs. vorübergehend, die Tätigkeit untersagt werden.

  • Mit allen Informationen muss sehr sorgfältig und diskret umgegangen werden. Zu berücksichtigen sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, aber auch Informationsrechte der jeweiligen Einrichtung/Gruppe/Kirchengemeinde.
  • Stellt sich eine Beschuldigung oder ein Verdacht nach gründlicher Prüfung als unbegründet heraus, so ist im Einvernehmen mit der entsprechenden Person alles zu tun, was die entsprechende Person rehabilitiert und schützt.

b)    Sexuelle Übergriffe zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen

Bei sexuellen Übergriffen zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen ist angemessen und konsequent pädagogisch zu handeln.

Der leitende Pfarrer wird über den Vorfall und die eingeleiteten Schritte informiert.

c)    Opfer von sexualisierter Gewalt durch Täter/innen außerhalb der Verantwortung der Kirchengemeinde

Betroffene, die sich Mitarbeitenden der Kirchengemeinde anvertrauen, sollen von diesen in ihrer persönlichen Situation und bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen unterstützt werden

Ist oder war der/die Täter/in bzw. eine verdächtigte Person an anderer Stelle in der Diözese Rottenburg-Stuttgart aktiv, ist die Kommission sexueller Missbrauch zu informieren.

9)
So gehen wir mit sexuellem Missbrauch in der Vergangenheit um:
Nachhaltige Aufarbeitung

a)    Reflektion aktueller Vorkommnisse

Vermutungen und Vorwürfe, die in unserer Kirchengemeinde aufgekommen sind, werden in angemessenem zeitlichem Abstand analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Prävention herausgearbeitet.

b)    Gebetstag 18. November

Sexueller Missbrauch in unserer Kirche/in unserer Diözese/Kirchengemeinde ist bei uns Thema. Wir sind sensibel für Leid und Stärken der Betroffenen und die Situation ihrer Angehörigen.

Den von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Gebets- und Gedenktag für Missbrauchsopfer am 18.11. begehen wir, indem wir Info im Mitteilungsblatt veröffentlichen.

10)
So sorgen wir dafür, dass unsere Präventionsmaßnahmen in unserer Kirchengemeinde nachhaltig verankert werden:
Qualitätsmanagement

a)    Regelmäßige Thematisierung

Der leitende Pfarrer/der/die pastorale Mitarbeiter/in der Seelsorgeeinheit kümmern sich darum, dass Themen der Prävention, Achtsamkeit und Verantwortung in regelmäßigen Abständen auf die Tagesordnung des Pastoralteams und des Kirchengemeinderats kommen.

b)    Regelmäßige Aktualisierung der Daten

Das Pfarrbüro überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich die Kontaktadressen der veröffentlichten Ansprechpersonen und –stellen.

e)    Haushaltsmittel

Im Haushaltsplan der Kirchengemeinde werden Mittel für Präventionsmaßnahmen eingeplant.

f)     Regelmäßige Weiterentwicklung

Das Schutzkonzept wird vom Kirchengemeinderat alle 5 Jahre (rechtzeitig vor Ende jeder Wahlperiode) auf Aktualität und Entwicklungsbedarf geprüft.

Nächster Termin: 2027

11)
Schutzkonzept in der Kooperation

a)    Rechtlich selbstständige Verbände

Mit den rechtlich selbstständigen Verbänden und Vereinen, die unter dem Dach unserer Kirchengemeinde mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, vereinbaren wir, dass sie unser Schutzkonzept anerkennen und verwirklichen oder ein eigenes – dazu passendes – Schutzkonzept umsetzen.

Die Verbände sind

  • KJG,
  • Caritas

b)    Zusammenarbeit im Sozialraum

In der Zusammenarbeit mit anderen Konfessionen und Religionen, mit Vereinen und der bürgerlichen Gemeinde fördern wir den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor Gewalt und sexuellem Missbrauch und setzen uns dafür ein, Schutzkonzepte anzuwenden.

Unsere Informationsveranstaltungen für Ehrenamtliche sind in der Regel öffentlich und auch für nicht mitarbeitende Interessierte zugänglich.

c)    Fremdfirmen und Mieter

Bei der Vereinbarung von Dienstleistungen durch externe Personen oder Firmen oder wenn solchen externen Personen oder Firmen kirchliche Räume überlassen werden, wenden wir unsere Regelungen analog an.

12)
So machen wir unser Schutzkonzept öffentlich bekannt:
Öffentlichkeitsarbeit

Wir machen unser institutionelles Schutzkonzept, den Verhaltenskodex, und insbesondere die Beratungs- und Beschwerdewege in der Kirchengemeinde bekannt.

Hierfür nutzen wir folgende Medien und Wege:

a)    Das gesamte Schutzkonzept sowie (separat) der Verhaltenskodex werden auf der Homepage der Kirchengemeinde leicht zugänglich eingestellt.

b)    Verhaltenskodex und Verhaltensregeln werden zusätzlich an folgenden Orten ausgehängt: Schaukasten

c)    Die Kontaktadressen für Beratung und Beschwerden (vgl. Abschnitt 7) veröffentlichen wir außerdem auf der Homepage, im Schaukasten und im Mittteilungsblatt.

13)Beschluss

Der Kirchengemeinderat hat dieses institutionelle Schutzkonzept beraten und am 24.11.2022 beschlossen.

Der Gemeinsame Ausschuss hat dieses institutionelle Schutzkonzept am 24.11.2022 befürwortet.

 

Gemeinsamer Ausschuss der SE

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Ort, Datum,                                                                                        Unterschrift: Vorsitzende des gemeinsamen Ausschusses der SE

 

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Ort, Datum,

 

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Unterschrift Ltd. Pfarrer                                                                   (ggfs. Pfarrer der GKAM