Ein Gremium aus allen Gemeinden

Alle Gemeinden der Seelsorgeeinheit haben in einem Kooperationsvertrag die Wahrnehmung folgender Aufgaben festgelegt:

  • Die Koordination des liturgischen Bereiches
  • Erwachsenenbildung
  • Kinder- und Jugendarbeit; kirchlicher Kindergarten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Brauchtumspflege

Zur Koordinierung dieser gemeinsam wahrzunehmenden Aufgaben und zur Steuerung der Kooperation insgesamt wurde der Gemeinsame Ausschuss eingerichtet, der sich wie folgt zusammensetzt:

Mit beschließender Stimme:

  • Der Pfarrer der Seelsorgeeinheit
  • pro Gemeinde zwei Delegierte aus den Reihen der gewählten Mitglieder des KGR

Mit beratender Stimme:

  • die hauptberuflichen pastoralen Dienste in der Seelsorgeeinheit

Zu den einzelnen Sitzungen können weitere Verantwortliche aus den Gemeinden der Seelsorgeeinheit zur beratenden Teilnahme hinzugezogen werden.

Der Gemeinsame Ausschuss (GA) tagt zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst).